Mitgliedschaft kündigen

    Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Universitätssemesters (31.3. und 30.9.) möglich und ist mindestens einen Monat im voraus gegenüber dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Die Nutzung dieses Formulars gilt ebenfalls als schriftliche Kündigung. Sobald die Kündigung der Mitgliedschaft in Kraft getreten ist, verfallen jegliche Vorteile des Vereins und es werden keine Beiträge mehr eingezogen.

    Ich habe den Text gelesen und stimme den genannten Bedingungen zu.